Archäologische Fundstellen beinhalten Fundorte und/oder Fundmeldungen. Alle Fundmeldungen werden analysiert, überprüft und bewertet. Basierend darauf werden die eigentlichen Fundstellen definiert.
Anhand des potentiellen Gebäudevolumens können mögliche Baupotentiale im Kanton Luzern identifiziert werden.
Der Gewässerraum ist extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften (GSchG, Art. 36a Abs. 3). In der Landwirtschaft sind folgende Gewässerraumflächen von den Bewirtschaftungseinschränkungen ausgenommen: Flächen über eingedolten Gewässerabschnitten, Randstreifen entlang Verkehrsachen und äussere Korridore bei Gewässeräumen von grossen Fliessgewässern. Der Datensatz umfasst diese Festlegungen.
Die Daten zeigen Gewässerschutzbereiche, Grundwasserschutzzonen und nutzbare -vorkommen. Mit dem Grundwasserschutz wird eine effiziente Grundwasserbewirtschaftung sichergestellt.
Im Bauinventar werden schützens- und erhaltenswerte Baudenkmäler erfasst. Besonders schutzwürdige Kulturobjekte werden ins kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen und unter Schutz gestellt.
In den kommunalen Zonanplänen werden gebietsweise Empfindlichkeitsstufen festgelegt um die zulässige Lärmbelastung zu regeln.
Mehrwertabgabeflächen in der Zuständigkeit des Kantons (Einzonungen) bzw. der Gemeinden (Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht)
In den Nutzungsplänen (häufig auch als Zonenpläne bezeichnet) wird die Art der Bodennutzung geregelt.
Mit Planungszonen wird sichergestellt, dass in den betroffenen Gebieten nur Vorhaben zulässig sind, die der geplanten künftigen Nutzung nicht widersprechen.
Zonenpläne sind grundeigentümerverbindlich und regeln die zulässige Art der Bodennutzung im Gebiet einer Gemeinde.
Grundwasserschutzzonen und -areale zum Schutz der Grundwasserbewirtschaftung wie Trinkwasser
Die Planungszone bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen.
Die Daten teilen das Kantonsgebiet in die Kategorien Siedlung und übriges Gebiet auf.
Der Waldrand angrenzend an Bauzonen ist als statische Waldgrenze grundeigentümerverbindlich festgelegt und im Zonenplan eingetragen.
Der Waldrand angrenzend an Bauzonen ist als statische Waldgrenze grundeigentümerverbindlich im Zonenplan festgelegt.
Unüberbaute Areale 2021 in Arbeitszonen, Jahresstand
Unüberbaute Areale 2022 in Arbeitszonen, Jahresstand
Unüberbaute Areale 2023 in Arbeitszonen, Jahresstand
Unüberbaute Areale in Arbeitszonen des genehmigten Zonenplans, laufend aktualisiert
Überbauungsgrad der unüberbauten Bauzonen 2021 (modellierter Datensatz), Jahresstand
Überbauungsgrad der unüberbauten Bauzonen 2022 (modellierter Datensatz), Jahresstand
Überbauungsgrad der unüberbauten Bauzonen 2023 (modellierter Datensatz), Jahresstand
Überbauungsgrad der unüberbauten Bauzonen des genehmigten Zonenplans, laufend aktualisiert
Gewässerraum aus den Zonenplan-Überlagerungen, unterschieden nach Freihaltezone (ausserhalb Bauzone) und Grünzone (innerhalb Bauzone).