Informationen über Lage und Genehmigungstand der Baulinien entlang den Nationalstrassen. ÖREB-Bundesdaten in der Zuständigkeit des Bundesamt für Strassen (ASTRA).
Kantonale und kommunale Baulinien, welche die Bauabstände von Strassen, Gewässern usw. festlegen. Sie dienen der Sicherung von Anlagen und Flächen sowie der baulichen Gestaltung.
Objekte und Perimeter der kommunalen Bebauungspläne (Naturobjekte, Baulinien, Abgrenzungen, Baubereiche, Strassen, öffentlicher Raum, usw.)
Im Bau- und Zonenreglement (BZR) legen die Gemeinden für alle Grundstücke die Art und Dichte der baulichen Nutzung fest. Die im ÖREB-Kataster und Geoportal angezeigten Zonen sind rechtsverbindlich. Allfällige Unstimmigkeiten mit dem genehmigten Papierplan sind der Gemeinde zu melden. Detaillierte Angaben zum Zonentyp gemäss BZR sind in der Webkarte Nutzungsplanung im Geoportal abrufbar.
Der Waldrand angrenzend an Bauzonen ist als statische Waldgrenze grundeigentümerverbindlich festgelegt und im Zonenplan eingetragen.
Der Waldrand angrenzend an Bauzonen ist als statische Waldgrenze grundeigentümerverbindlich im Zonenplan festgelegt.