Informationen über Lage und Genehmigungstand der Baulinien entlang den Nationalstrassen. ÖREB-Bundesdaten in der Zuständigkeit des Bundesamt für Strassen (ASTRA).
Kantonale und kommunale Baulinien, welche die die Bauabstände von Strassen, Gewässern usw. festlegen. Sie dienen der Sicherung von Anlagen und Flächen sowie der baulichen Gestaltung.
Objekte und Perimeter der kommunalen Bebauungspläne (Naturobjekte, Baulinien, Abgrenzungen, Baubereiche, Strassen, öffentlicher Raum, usw.)
Zonenpläne sind grundeigentümerverbindlich und regeln die zulässige Art der Bodennutzung im Gebiet einer Gemeinde.
Der Waldrand angrenzend an Bauzonen ist als statische Waldgrenze grundeigentümerverbindlich festgelegt und im Zonenplan eingetragen.
Der Waldrand angrenzend an Bauzonen ist als statische Waldgrenze grundeigentümerverbindlich im Zonenplan festgelegt.