Geodatenshop
Datensatz  Datensatz HUNDLPFL_DS Neu

Hundeleinenpflicht im Wald

Vorschau Vorschau

Es gilt zwischen 1. April und 31. Juli eine Hundeleinenpflicht im Wald und in 50m Abstand vom Waldrand.

Zonen generelle Leinenpflicht gemäss § 27 der kantonalen Jagdverordnung. Hunde sind vom 1. April bis 31. Juli im Wald und näher als 50 m zum Waldrand an der Leine zu führen (weitere Einschränkungen in Schutzgebieten vorbehalten). Wiederhandlungen haben eine Ordnungsbusse in der Höhe von CHF 100.- zur Folge. Die Hundeleinenpflicht dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.

Dieser Tabellen-Datensatz enthält 1'128 Objekte und wird in einer Datei (HUNDLPFL_V1_PY) ausgeliefert
  • Flächen
Dateiname: HUNDLPFL_V1_PY
Inhalt: tabelle Tabelle, 1'128 Objekte
Attribut Alias (Typ) / Beschreibung
DOKUMENT
Dokument (Text)
LEINE_GUELTIGKEIT
Gültigkeit Leinenpflicht (Text)

letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 28.03.2025

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen